Anne`s  Fahrschule


+491715178395

 

Julius-Echter-Straße 2  • 97440 Werneck


Wir schulen die Führerscheinklassen A, A1, A2, B bzw. BE

 

Informationen zur Klasse L


Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und

Flurförderzeuge

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke

eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus

diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die

Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter: 16 Jahre · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit*

Grundunterricht

12
6

Klassenspezifischer

Unterricht

2
2

Gesamt

14
8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

 

 

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

 

 

 


 

Informationen zur Klasse MOFA-Prüfbescheinigung


Fahrzeugart Mofa

 

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit

auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen

jedoch angebracht sein.

 

Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung.

Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2

Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die

Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn

ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

 

Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte

Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer

zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer

Breite über alles von maximal 110 cm).

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende

Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht

mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

 

Mindestalter:  15 Jahre · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.


Mindestalter: 16 Jahre · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

 

Grundunterricht

6

 

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

 

 

bei Einzelausbildung                          mindestens 90 Minuten

bei Gruppenausbildung                      mindestens 180 Minuten pro Gruppe



Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa

Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

 

 

 

Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl ( weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.


Anne´s Fahrschule

 

Dommes, Anne-Kathrin

Julius-Echter-Straße 2

97440 Werneck

 

Telefon: +491715178395

E-Mail: info@annes-fahrschule.de

Internet: www.annes-fahrschule.de

 

 

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